Am 20. November 2010 findet in Düsseldorf die diesjährige Delegiertenversammlung statt. Nach der Satzung der Apostolischen Geme inschaft e.V. finden ordentliche Delegiertenversammlung jährlich statt. Ihr gehören der Vorstand, die in den Mitgliederversammlungen gewählten Delegierten der Bezirke, der vom Vorstand berufene Jugendsekretär sowie die Vertreter der Jugendverbände an.

Die Delegiertenversammlung hat folgende Aufgaben und Rechte: a) Entgegennahme des Jahresberichts und Entlastungserteilung für die Geschäftsleitung, b) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und c) Abberufung des Vorstands bzw. einzelner Vorstandsmitglieder aus wichtigen Gründen gemäß § 27 Abs. 2 BGB.

Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel ihrer Mitglieder erschienen sind. Sie fasst ihre Beschlüsse bei Satzungsänderungen mit Dreiviertelmehrheit, im übrigen mit einfacher Mehrheit. An der Beschlussfassung zu Absatz 2 Buchstabe a) nehmen die dem Vorstand angehörigen Mitglieder der Geschäftsleitung nicht Teil. Zur Gültigkeit der in den Delegiertenversammlungen gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll hierüber erforderlich, das von dem Vorsitzenden des Vorstands oder seinem Vertreter und von mindestens vier Mitgliedern der Delegiertenversammlung zu unterzeichnen ist.

 

Auf Antrag des Vorsitzenden oder auf Antrag eines Viertels der Mitglieder der Delegiertenversammlung, können außerordentliche Delegiertenversammlungen mit einer Vorlauffrist von zwei Wochen einzuberufen werden.

 

Alle Mitglieder der Delegiertenversammlung sind berechtigt, dem Vorsitzenden des Vorstandes mit einer Vorlauffrist von mindestens 4 Wochen für die jeweils nächste Delegierten- versammlung Themen- und Beschlussvorschläge zu unterbreiten, die als Tagungsordnungspunkte zu berücksichtigen sind. Alle Mitglieder der Delegiertenversammlung sind über solche Vorschläge rechtzeitig und ausführlich schriftlich zu unterrichten. Die Delegiertenversammlung gewährt so allen Mitgliedern über ihre bezirklichen Delegierten ein demokratisches Mitspracherecht in den organisatorischen Belangen der Gemeinschaft. Für je angefangene 500 stimmberechtigte, also über 14jährige Mitglieder, werden pro Bezirk die Delegierten für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Aktuell werden aus den Bezirken 16 Delegierte entsandt.