Die nächste Mitgliederversammlung findet am Sonntag, dem 29. Januar 2017, im Anschluss an den Morgengottesdienst statt. Grund dafür ist, dass im Januar 2017 die Wahlperiode der Delegierten zu Ende geht und diese neu gewählt werden müssen, was gemäß unserer Satzung zur Aufgabe der Mitgliederversammlung gehört. Sie hat für je angefangene 300 über 14 Jahre alte Mit­glieder eines Bezirks die Delegierten zur Delegiertenversammlung zu wählen. Nach § 5 Ab­satz 2 unserer Satzung schlagen die Bezirksvorsteher geeignete Mitarbeiter über 18 Jahre aus ihrem Bezirk als Kandidaten vor. Diese Nominierungen können durch Vorschläge aus den Gemeinden er­gänzt werden. Bei den vorgeschlagenen Kandidaten soll es sich um aktive Gemeindemitglie­der handeln, die von kaufmännischen oder buchhalterischen Vorgängen Kenntnis ha­ben, Vorschläge bitte schriftlich bis zum Freitag, den 16. Dezember 2016, an die Verwaltung in Düsseldorf einreichen.